Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beherbergungsleistungen in der Pension „Mark Brandenburg“ Potsdam gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als vertraglich vereinbart:
1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande mit mündlicher oder schriftlicher Reservierung. Eine schriftliche Reservierungsbestätigung erfolgt auf Verlangen. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung der Zimmer ab 15.30 Uhr sowie das Reichen eines Frühstücks je Gast und Übernachtung, so nicht ausdrücklich andere Leistungen vereinbart sind. Sondervereinbarungen bedürfen dabei der Schriftform.
2. Der Leistungspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die aktuelle Preisliste liegt in den Zimmern aus. Die Preise verstehen sich incl. Frühstück und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Ab 01.10.2014 wird durch die Stadt Potsdam eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des Nettoübernachtungspreises erhoben, so betriebliche oder berufsbedingte Nachweise zur Übernachtung nicht vorgelegt werden. Diese ist nicht Bestandteil der Preisliste und wird gesondert berechnet.
4. Der Leistungspreis ist mit Beginn der vertraglichen Leistung fällig und vor Ort zu entrichten. Sonstige in Anspruch genommene Leistungen werden mit Ablauf des Beherbergungsvertrages fällig; Zwischenabrechnungen können durch den Beherbergungsbetrieb verlangt werden. Bei vereinbarter Rechnungslegung auf dem Postwege gilt sofortige Fälligkeit. Bei nicht rechtzeitiger Begleichung von Rechnungen wird zur zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben und die Forderung rückwirkend ab Fälligkeitstermin banküblich verzinst.
5. Als Zahlungsarten werden Barzahlung oder Zahlung mittels Bank- oder Kreditkarten (hier nur VISA- oder Master-Card) akzeptiert. Nicht akzeptiert werden Verrechnungsschecks aller Art. Eine postalische Rechnungslegung ist nur auf Grund einer und schriftlich vorliegender Kostenübernahmeerklärung möglich.
6. Bei vorzeitiger Beendigung bzw. nicht vollständiger Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast besteht kein Ersatzanspruch gegen den Beherbergungsbetrieb. Schlechtleistungen, die zur Minderung des vereinbarten Preises führen können, sind durch den Gast unmittelbar der Geschäftsführung des Hauses anzuzeigen. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat.
7. Der Beherbergungsvertrag endet um 10.30 Uhr des der letzten Übernachtung folgenden Tages. Der Gast hat zu diesem Zeitpunkt die genutzten Räume zur Verfügung zu stellen, alle übergebenen Schlüssel an der Rezeption abzugeben und ggf. die hauseigenen Pkw-Stellflächen zu räumen.
8. Die Anreise der Gäste erfolgt am Tage des Leistungsbeginns bis spätestens 19.00 Uhr. Erfolgt die Anreise später, ist die Pension dem entsprechend zu informieren. Ohne solche Information stehen nicht rechtzeitig in Anspruch genommene Zimmer dem Beherbergungsbetrieb zur weiteren Disposition. Bei nicht rechtzeitiger Anreise entstehen dem Gast durch umdisponierte Zimmer keinerlei Ersatzansprüche.
9. Die Beherbergungsräume werden mit Inventar gem. in den Zimmern ausliegendem Inventarverzeichnis zur Verfügung gestellt. Das Inventar ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln und darf nicht aus den Räumen entfernt werden. Funktion und Vollständigkeit sind durch den Gast bei Leistungsbeginn zu prüfen. Festgestellte Beschädigungen oder Fehlbestände sind unverzüglich dem Hauspersonal anzuzeigen, denn ferner haftet der Gast für alle Beschädigungen bzw. Inventarfehlbestände- ohne Verschuldensnachweis durch den Beherbergungsbetrieb- zum Preis entstehender Kosten bzw. der Ersatzbeschaffung. Während der Vertragsleistung eingetretene bzw. verursachte Schäden sind dem Hauspersonal unmittelbar zur Schadensbegrenzung mitzuteilen.
10. Der Aufenthalt von nicht im Beherbergungsvertrag enthaltenen Personen in den Beherbergungsräumen ist nur mit Zustimmung der Geschäftsführung zulässig.
11. Das Mitbringen von Tieren aller Art bedarf der Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.
12. Geld oder Wertgegenstände können durch die Gäste auf Anforderung im Hotelsafe kostenfrei aufbewahrt werden. Bei nachweislichen Verlusten haftet der Beherbergungsbetrieb für den Bereich innerhalb des Hauses gem. der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fahrzeuge oder in Fahrzeugen verbliebene Wertgegenstände oder Barvermögen wird keinerlei Haftung übernommen.
13. Die Nutzung mitgeführter netzbetriebener elektrischer Geräte auf den Zimmern ist unzulässig, ausgenommen sind Computertechnik, Wecker, Rasierapparate und elektrischer Zahnbürsten. Die Nutzung von Bügeleisen und Tauchsiedern ist aus Brandschutzgründen untersagt.
14. Ein Zimmerschlüsselverlust ist unverzüglich dem diensthabenden Personal zu melden. Hier haftet der Gast in Höhe des Gesamtschadens (Wechsel der Schließanlage).
15. Nachhaltige bzw. grobe Verletzungen des Beherbergungsvertrages durch den Gast können zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Beherbergungsbetrieb führen. Ersatzansprüche gegen die Pension sind in diesem Fall ausgeschlossen.
16. Bei Einzelbuchungen von bis zu 5 Zimmern ist der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag bis incl. 8. Tag vor Leistungsbeginn unentgeltlich möglich. Vom 7. bis incl. 4. Tag vor Leistungsbeginn gelten 50%, vom 3. Tag bis Vertragsbeginn 80% der vereinbarten Vertragssumme als Stornogebühr vereinbart. Nichtanreise führt prinzipiell zur Berechnung von Stornogebühren über 80 % des Leistungspreises ohne Frühstück.
17. Bei Kontingenten ab 6 Zimmern ist die Stornierung bis incl. 22. Tag vor Leistungsbeginn unentgeltlich. Vom 21. bis 15. Tag vor Leistung gelten 30% vom 14. bis incl. 8. Tag 50%, vom 7. Tage an bis Leistungsbeginn 80% der Vertragssumme als Stornogebühr vereinbart, wenn die Zimmer nicht mehr belegt werden können.
18. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot in den Zimmern wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150,00 € erhoben. Der Preis ergibt sich aus den Leistungen, die zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes erforderlich sind.
19. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Potsdam als vereinbart.
Stand 01.01.2018
Stand 01.01.2018